Vom Wirtschaftsplan bis zur Jahresabrechnung, von der Sollstellung bis zum Mieterportal: die komplette Verwaltung auf demselben Kern wie Buchhaltung und Bank.
Gebaut entlang der gesetzlichen Anforderungen — WEG-Recht, BetrKV, HeizkostenV — statt um sie herum.
Fertige Einheiten wandern per Übernahme aus dem Bauprojekt direkt in die Verwaltung — ohne Neuerfassung, ohne Systemwechsel.
Objektkonten mit strikter Trennung des Gemeinschaftsvermögens — Fremdgeld erscheint nie in den Betreiber-Zahlen.
Eigener Buchungskreis je SEV-Mandat, inklusive Auswertung für die Anlage V des Eigentümers.
Die Verwaltungs-Vertikale von estatescale360 deckt beide Welten ab: WEG-Verwaltung mit Wirtschaftsplan, Hausgeld, Jahresabrechnung, Vermögensbericht, Rücklagen und Beschlusswesen — und Mietverwaltung mit Staffel- und Indexmieten, Sollstellung, Mieterkonto und Mahnwesen. Beides läuft auf demselben horizontalen Kern wie Buchhaltung, Bankabgleich und Dokumentenmanagement.
Eine Besonderheit, die viele Systeme falsch machen: Fremdgeld bleibt Fremdgeld. Objektkonten der Gemeinschaften sind strikt von den Konten des Verwalters getrennt und fließen nie in dessen Aggregate ein — so, wie §27 WEG es verlangt. Der Bankabgleich ordnet jede Kontobewegung hart exklusiv zu, eine Zahlung kann nie doppelt verbucht werden.
Eigentümer und Mieter binden Sie über Portale an: Zugang per Magic-Link ohne Passwortverwaltung, Unterlagen zur Versammlung, Online-Zustimmung im Umlaufverfahren, die unterjährige Verbrauchsinformation nach §6a Heizkostenverordnung und eine Schadensmeldung, die direkt im System als Vorgang landet.
Ja. Die Abrechnung folgt der aktuellen Systematik (Abrechnungsspitze statt Gesamtabrechnung als Beschlussgegenstand) und enthält einen Korrektur-Guard, der die Vorgaben aus BGH V ZR 96/24 zu nachträglichen Korrekturen technisch absichert. Umlageschlüssel rechnen centgenau mit Summenprobe — die Abrechnung geht ohne Rundungsdifferenzen auf.
Ja, einschließlich der rein virtuellen Versammlung nach §23 Abs. 1a WEG mit Legitimationsprüfung der Teilnehmer. Kopfprinzip und Vollmachten werden bei der Abstimmung korrekt berücksichtigt, und jeder Beschluss landet lückenlos und unveränderbar in der Beschluss-Sammlung nach §24 Abs. 7 WEG.
Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung mit tagesgenauer Abgrenzung bei Nutzerwechsel. Heizkosten nach Heizkostenverordnung: Der 50-bis-70-Prozent-Korridor des §7 wird technisch erzwungen, der Kürzungsausweis nach §12 automatisch ausgewiesen, und die CO2-Kostenaufteilung nach dem Zehn-Stufen-Modell ist enthalten. Zählerstände kommen manuell oder per Fernablese-Import.
Mietverträge mit Staffel- oder Indexanpassung, automatische Sollstellung, ein sauberes Mieterkonto je Vertrag, Bankabgleich mit exklusiver Zuordnung je Kontobewegung und ein Miet-Mahnwesen. Sondereigentumsverwaltung läuft in einem eigenen Buchungskreis inklusive Anlage-V-Export für die Steuererklärung des Eigentümers.
Ja, das ist einer der größten Vorteile: Die Projekt-Übernahme-Brücke überführt fertiggestellte Einheiten samt Stammdaten direkt aus der Bauträger-Welt in die Verwaltung. Bauträger- und Verwaltungs-Vertikale laufen additiv auf derselben Installation — einzeln oder zusammen buchbar.
Nein. Die Portale arbeiten mit Magic-Links: Der Empfänger erhält einen persönlichen, zeitlich begrenzten Zugangslink per E-Mail — ohne Registrierung und Passwort-Verwaltung. Das senkt die Hürde gerade bei älteren Eigentümern erheblich.
Wir richten estatescale360 als eigene Installation ein — mit Ihrer Marke, Ihren Domains und Ihren Daten.