MODUL · WEG-VERWALTUNG

Die Jahresabrechnung, die centgenau aufgeht

Umlageschlüssel korrekt verteilt, Rücklagen nachvollziehbar, Vermögensbericht inklusive — und die Beschluss-Sammlung bleibt lückenlos.

DSGVO-konform · Made in Germany · Eigene Installation pro Kunde
WEG-Abrechnung

Vom Wirtschaftsplan zur beschlossenen Abrechnung

Gebaut entlang des WEG-Rechts und der aktuellen BGH-Rechtsprechung — nicht dagegen.

Im selben System

Abrechnung braucht saubere Buchhaltung

Objektkonten

Gemeinschaftsvermögen strikt getrennt vom Verwalter-Vermögen — Fremdgeld erscheint nie in den falschen Zahlen.

Bankabgleich

Hausgeld-Eingänge automatisch den Einheiten zugeordnet — Rückstände sofort sichtbar.

Betriebs- & Heizkosten

BetrKV tagesgenau, HeizkostenV-Korridor, CO₂-Kostenaufteilung — dieselben Daten, keine Doppelerfassung.

Im Detail

Die Abrechnung, die der Verwaltungsbeirat abnickt

Seit der WEG-Reform beschließt die Gemeinschaft nicht mehr das Zahlenwerk, sondern die Abrechnungsspitze — die Nachschüsse und Anpassungen der Vorschüsse. estatescale360 erstellt die Jahresabrechnung genau in dieser Systematik: Gesamtabrechnung als Rechenwerk, Einzelabrechnungen je Eigentümer, Abrechnungsspitze als Beschlussgegenstand. Ein Korrektur-Guard setzt die Vorgaben der aktuellen BGH-Rechtsprechung (V ZR 96/24) zu nachträglichen Korrekturen technisch um.

Umlageschlüssel rechnen centgenau mit Summenprobe: Miteigentumsanteile, Verbrauch, Einheiten oder individuelle Schlüssel — die Verteilung geht immer exakt auf, Rundungsdifferenzen werden deterministisch zugewiesen statt versteckt. Wirtschaftsplan und Hausgeld-Sollstellung, Erhaltungsrücklage und Sonderumlagen laufen im selben Zahlenwerk.

Der Vermögensbericht nach §28 Abs. 4 WEG entsteht auf Knopfdruck aus den gebuchten Daten: Rücklagenstand, Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankbestände je Gemeinschaft. Und weil die Objektkonten strikt vom Verwaltervermögen getrennt sind, stimmt der Bericht mit den tatsächlichen Bankkonten überein.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu WEG-Jahresabrechnung

Entspricht die Abrechnung der aktuellen Rechtslage?

Ja: Beschlussgegenstand ist die Abrechnungsspitze nach §28 Abs. 2 WEG, nicht das gesamte Zahlenwerk. Die Vorgaben des BGH zu Korrekturen bereits beschlossener Abrechnungen (V ZR 96/24) sind als technischer Guard hinterlegt — unzulässige nachträgliche Änderungen verhindert das System.

Welche Umlageschlüssel sind möglich?

Miteigentumsanteile, Wohn- oder Nutzfläche, Einheiten, Personen, Verbrauch sowie frei definierte Schlüssel — auch je Kostenart unterschiedlich. Alle Verteilungen rechnen centgenau mit Summenprobe.

Wie entsteht der Wirtschaftsplan?

Aus den Vorjahreswerten oder frei budgetiert, je Kostenart mit Umlageschlüssel. Aus dem beschlossenen Plan entstehen die Hausgeld-Sollstellungen automatisch; Anpassungen unterjährig sind mit Historie möglich.

Ist der Vermögensbericht nach §28 Abs. 4 WEG enthalten?

Ja, er wird aus den gebuchten Beständen erzeugt: Erhaltungsrücklage, weitere Rücklagen, Forderungen gegen Eigentümer, Verbindlichkeiten und Bankbestände — je Gemeinschaft, stichtagsbezogen.

Wie werden Heizkosten in der Jahresabrechnung behandelt?

Nach Heizkostenverordnung: 50-bis-70-Prozent-Korridor des §7 technisch erzwungen, Kürzungsrecht nach §12 automatisch ausgewiesen, CO2-Kostenaufteilung nach dem Stufenmodell enthalten. Verbrauchsdaten kommen aus Zählerständen oder Fernablese-Importen.

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